Europarecht
Posted on | Februar 24, 2009 | No Comments
Werbeverbot für Alkoholische Getränke
-Warenverkehrsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Untätigkeitsklage, Vertragsverletzungsverfahren
(JuS 2006, S. 540)
(Orginal-Prüfungsaufgabe aus einem Staatsexamen)
Völkerrecht
Posted on | Februar 24, 2009 | No Comments
EU-Polizeimission in Sahelia
-Recht der internationalen Organisationen, Völkervertragsrecht, Folterverbot, Recht diplomatischer Beziehungen
(JuS 2007, S. 464)
Zusammenfassungen und Kommentare zum diesem JuS Aufsatz können hier veröffentlicht werden.
Strafrecht AT
Posted on | Februar 24, 2009 | No Comments
Streitereien mit tödlichen Folgen
-Notwehr, Notwehrexzess, Unmittelbarkeitszusammenhang, Tötungsdelikte, Körperverletzung mit Todesfolge
(JuS 2007, S. 255)
Zusammenfassungen und Kommentare zum diesem JuS Aufsatz können hier veröffentlicht werden.
Strafrecht – AT
Posted on | Februar 24, 2009 | No Comments
Ein rabiater Metzgermeister maßregelt seinen Lehrling
-Rechtfertigungsgründe, Erlaubnistatbestandsirrtum, Nötigungsnotstand, mittelbare Täterschaft, erfolgsqualifizierter Versuch
(JuS 2007, S. 742)
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BGB AT – Zivilprozessrecht
Posted on | Februar 24, 2009 | No Comments
Rechtssschein einer Vollmachtsurkunde
(JuS 2004, S. 1081)
Zusammenfassungen und Kommentare zum diesem JuS Aufsatz können gerne hier veröffentlicht werden.
BGB AT – Schuldrecht
Posted on | Februar 24, 2009 | No Comments
Verpfändung an der Haustür
-Anfechtung, cic, Haustürgeschäft, Widerruf, GoA, Versäumnisurteil
(JuS 2006, S. 1105)
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20 (goldene) Regeln
Posted on | Februar 23, 2009 | No Comments
Auflistung der 20 (goldenen) Regeln für eine zivilrechtliche Fallbearbeitung in Klausur und Praxis
1. Falllösungstechnik lernt man durch Klausurpraxis
2. Sachverhalt sorgfältig lesen
3. In einem Sachverhalt ist regelmäßig jedes Wort wichtig
4. Vorsicht bei rechtlichen Regeln im Sachverhalt
5. Den Sachverhalt nicht verfälschen
6. Den Sachverhalt (wenn nötig) Problem vermeidend auslegen bzw. ergänzen
7. Den Sachverhalt durch Zeitschema und Skizzen auswerten und festhalten
8. Wer will was von wem woraus?
9. Nur prüfen was gefragt ist.
10. Differenzieren und genau arbeiten
11. Das Gesetz sorgfältig lesen
12. Zu erörtern sind alle (aber nur die) Anspruchsgrundlagen, aus denen sich gerade der geltend gemachte Anspruch ableiten lässt
13. Den Fall vor Beginn der Reinschrift vollständig lösen, dabei differenzieren und nicht an Problemen “festbeißen”
14. Reihenfolge der Anspruchsgrundlagen: Vertrag – dinglicher Anspruch – Delikt/Bereicherung
15. Grundschemata der Anspruchsprüfung: Anspruch entstanden – durchsetzbar – untergegangen?
16. Der Weg ist das Ziel
17. “Was würde meine Oma dazu sagen”
18. Prüfung der einzelnen Tatbestandsmerkmale im Wege der Subsumtion, Reinschrift grundsätzlich im Gutachtenstil
19. Exakt und knapp formulieren. Termini benutzen. Gliedern.
20. Die Lösung nicht im letzten Moment umstoßen
Viel Erfolg!
[Quelle: Jus 2008, 289ff]
BGB AT – Schuldrecht
Posted on | Februar 22, 2009 | No Comments
Haftung des Sachverständigen und des Stellvertreters
(JuS 2007, S. 1027)
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