JuraPol

Urteile, Kommentare, Fälle

Europarecht

Posted on | Februar 24, 2009 | No Comments

Werbeverbot für Alkoholische Getränke

-Warenverkehrsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Untätigkeitsklage, Vertragsverletzungsverfahren

(JuS 2006, S. 540)

(Orginal-Prüfungsaufgabe aus einem Staatsexamen)

Völkerrecht

Posted on | Februar 24, 2009 | No Comments

EU-Polizeimission in Sahelia

-Recht der internationalen Organisationen, Völkervertragsrecht, Folterverbot, Recht diplomatischer Beziehungen

(JuS 2007, S. 464)

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Strafrecht AT

Posted on | Februar 24, 2009 | No Comments

Streitereien mit tödlichen Folgen

-Notwehr, Notwehrexzess, Unmittelbarkeitszusammenhang, Tötungsdelikte, Körperverletzung mit Todesfolge

(JuS 2007, S. 255)

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Strafrecht – AT

Posted on | Februar 24, 2009 | No Comments

Ein rabiater Metzgermeister maßregelt seinen Lehrling

-Rechtfertigungsgründe, Erlaubnistatbestandsirrtum, Nötigungsnotstand, mittelbare Täterschaft, erfolgsqualifizierter Versuch

(JuS 2007, S. 742)

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BGB AT – Zivilprozessrecht

Posted on | Februar 24, 2009 | No Comments

Rechtssschein einer Vollmachtsurkunde

(JuS 2004, S. 1081)

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BGB AT – Schuldrecht

Posted on | Februar 24, 2009 | No Comments

Verpfändung an der Haustür

-Anfechtung, cic, Haustürgeschäft, Widerruf, GoA, Versäumnisurteil

(JuS 2006, S. 1105)

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20 (goldene) Regeln

Posted on | Februar 23, 2009 | No Comments

Auflistung der 20 (goldenen) Regeln für eine zivilrechtliche Fallbearbeitung in Klausur und Praxis

1. Falllösungstechnik lernt man durch Klausurpraxis

2. Sachverhalt sorgfältig lesen

3. In einem Sachverhalt ist regelmäßig jedes Wort wichtig

4. Vorsicht bei rechtlichen Regeln im Sachverhalt

5. Den Sachverhalt nicht verfälschen

6. Den Sachverhalt (wenn nötig) Problem vermeidend auslegen bzw. ergänzen

7. Den Sachverhalt durch Zeitschema und Skizzen auswerten und festhalten

8. Wer will was von wem woraus?

9. Nur prüfen was gefragt ist.

10. Differenzieren und genau arbeiten

11. Das Gesetz sorgfältig lesen

12. Zu erörtern sind alle (aber nur die) Anspruchsgrundlagen, aus denen sich gerade der geltend gemachte Anspruch ableiten lässt

13. Den Fall vor Beginn der Reinschrift vollständig lösen, dabei differenzieren und nicht an Problemen “festbeißen”

14. Reihenfolge der Anspruchsgrundlagen: Vertrag – dinglicher Anspruch – Delikt/Bereicherung

15. Grundschemata der Anspruchsprüfung: Anspruch entstanden – durchsetzbar – untergegangen?

16. Der Weg ist das Ziel

17. “Was würde meine Oma dazu sagen”

18. Prüfung der einzelnen Tatbestandsmerkmale im Wege der Subsumtion, Reinschrift grundsätzlich im Gutachtenstil

19. Exakt und knapp formulieren. Termini benutzen. Gliedern.

20. Die Lösung nicht im letzten Moment umstoßen

Viel Erfolg! :)

[Quelle: Jus 2008, 289ff]

BGB AT – Schuldrecht

Posted on | Februar 22, 2009 | No Comments

Haftung des Sachverständigen und des Stellvertreters

(JuS 2007, S. 1027)

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